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AGB

Schriftliche Bestätigung
Produktionsaufträge sind nur Rechtswirksam, wenn diese von AVT-Medien schriftlich bestätigt wurden.

Lieferzeit
Die Dauer eines Auftrages ist immer individuell und hängt von dem jeweiligen Produktionsumfang ab. Falls es einen bestimmten Auslieferungstermin einzuhalten gilt, muss der Kunde dies AVT-Medien schriftlich mitteilen. Bei Nichteinhaltung ist AVT-Medien eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Produktionsauftraggeber vom Vertrag zurücktreten. AVT-Medien ist stets bemüht, Aufträge so schnell wie möglich in Produktion zu geben.

Demomaterial zu Testzwecken
AVT-Medien behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, fertige Produktionen als Demomaterial auf der Internetseiten bereitzustellen.

Fehler und Korrekturen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Produktion umgehend zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Innerhalb dieser Tage sind folgende zwei Änderungen möglich:

Fehler-Korrektur
Bei dieser Methode geht es um Fehler in der Produktion, die seitens AVT-Medien gemacht wurden. Beispiele sind Schnittfehler, falsch ausgesprochene Sätze oder Lautstärkenverhältnisse. AVT-Medien ist dazu verpflichtet, nach Rücksprache mit dem Kunden, die Fehler zu beseitigen.

Änderungen-Korrektur
Hier geht es um Korrekturen, die sich wesentlich von dem eigentlichen Auftrag unterscheiden. Beispiele sind nachträgliche Veränderungen im Text, im Audio oder im Videokonzept. Für Änderungen macht AVT-Medien Ihnen gerne ein Angebot.

Preise
Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte, Preise vereinbart.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zum vollständigen Zahlungseingang.

Lizenznutzung
Der Kunde erhält die Lizenz zur Benutzung der Produktion, welche von AVT-Medien produziert wurde erst, durch die vollständige Begleichung der Rechnung. Ein Veröffentlichen der Produktion vor Zahlungseingang ist nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Live-Stream Produktionen.

Video und Audioproduktionen von AVT-Medien sind nur auf den jeweiligen Kunden registriert, welcher die Produktion in Auftrag gegeben hat. Eine Nutzung dritter ist unzulässig wenn keine schriftliche Genehmigung von AVT-Medien vorliegt.

Pflichten des Kunden
Der Kunde hat gegenüber Dritten, stillschweigend über geschlossene Vereinbarungen und Darstellungen zu leisten. Dies gilt auch für geistiges Eigentum, sollte es zu keinem Vertragsabschluss kommen. Sollte dies nicht erfolgen, so ist AVT-Medien ermächtigt, eventuelle Schadenersatzforderungen an den Kunden zu stellen.

Schlußbestimmung
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Februar 2022